Deutsche Bank Sparkasse Holstein
Kinder auf Schmetterlingsflügeln e.V. Kinder auf Schmetterlingsflügeln e.V.
Konto 4 700 100 Konto 134 105 246
BLZ 230 707 00 BLZ 213 522 40
Für sogenannte Kleinspenden bis 200,- Euro ist für Ihre Steuererklärung keine Zuwendungsbestätigung ("Spendenbescheinigung") nach amtlichem Muster nötig - es genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank. Die Obergrenze für solche Kleinspenden ist mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" seit dem 01.01.2007 auf 200,- Euro (bisher 100 Euro) erhöht worden.
Neben Spenden für Katastrophenfälle gilt auch für Kleinspenden der sogenannte „vereinfachte Zuwendungsnachweis“, also der Bankbeleg.
Wir sind natürlich auch weiterhin bereit, über jeden Betrag eine Bescheinigung auszustellen.